Berechnung der Umsatzsteuer

Wenn Sie in den Niederlanden Waren liefern oder Dienstleistungen erbringen, müssen Sie nicht unbedingt Umsatzsteuer berechnen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn für Sie eine Befreiung oder Verlagerungsregelung gilt. Das muss allerdings deutlich aus der Rechnung hervorgehen. Wenn Sie Umsatzsteuer berechnen müssen, dann stehen 3 verschiedene Umsatzsteuersätze zur Auswahl.

Wofür berechnen Sie Umsatzsteuer?

Die Vergütung für die von Ihnen gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen besteht im Allgemeinen aus mehreren Teilbeträgen. Bei steuerpflichtigen Waren oder Dienstleistungen berechnen Sie die Umsatzsteuer für den Gesamtbetrag, den Sie dem Abnehmer in Rechnung stellen. Zum Gesamtbetrag gehören auch Versandkosten, Reisekosten, Telefonkosten, Verpackungskosten (mit Ausnahme von Pfand) und dergleichen.

Import in die Niederlande aus einem anderen EU-Land

Importieren Sie Waren in die Niederlande aus einem anderen EU-Land (innergemeinschaftlicher Erwerb)? Dann berechnen Sie die Umsatzsteuer für den Betrag, den der Lieferant Ihnen in Rechnung stellt. Wenn dieser Betrag nicht in Euro angegeben ist, müssen Sie den Betrag in Euro umrechnen.

Zum Umrechnen können Sie aus 2 Kursarten wählen:

  • Der zuletzt notierte Verkaufskurs zum Zeitpunkt, an dem die MwSt. fällig ist.
  • Der Wechselkurs, den die Europäische Zentralbank zum Zeitpunkt, an dem die MwSt. fällig is, zuletzt bekannt gegeben hat. Diese Kurse finden Sie unter ecb.europa.eu

Import in die Niederlande aus einem Nicht-EU-Land

Importieren Sie Waren in die Niederlande aus einem Nicht-EU-Land? Dann wird die Umsatzsteuer vom Zoll berechnet.

Lautet die Rechnung in Fremdwährung, dann müssen Sie diese für die Zollerklärung zur Einfuhr beim Zollamt in Euro umrechnen. Benutzen Sie dazu die Umrechnungshilfe Wechselkurse (nur in Niederländisch verfügbar).

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